Wasserqualität

Wasseranalyse und ­Gebiete

Das Trinkwasser-Versorgungsgebiet

Wo kommt mein Trinkwasser her?
Welche Mineralstoffe und Spurenelemente enthält es?

Die Farbfelder zeigen, von welchen Wasserwerken die Stadt- oder Ortsteile überwiegend versorgt werden. In einigen Grenzbereichen mischt sich das Wasser.

BITTE KLICKEN SIE AUF DIE KARTE FÜR WEITERE INFORMATIONEN:

watermap
Wasserwerk Aabach Wasserwerk Aabach Wasserwerk Aabach Wasswerk Diebesweg Wasswerk Diebesweg Wasserwerk Diebesweg Wasserwerk Lichtenau Wasserwerk Hossengrund Wasserwerk Boker-Heide Wasswerk Diebesweg Wasswerk Diebesweg Wasswerk Diebesweg Wasserwerk Hossengrund Wasserwerk Aabach Wasswerk Diebesweg

Kontrollierte Qualität aus der Leitung

Damit Wasser als Trinkwasser bezeichnet werden darf, muss es die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllen. Dabei wird das Trinkwasser auf 52 physikalische, chemische und mikrobiologische Werte überprüft. Die Untersuchungen unseres Trinkwassers werden vom Hygiene-Institut des Ruhrgebietes in Gelsenkirchen, vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt OWL sowie vom Dipl.-Biologen Dr. Michael Mayer in Paderborn durchgeführt. Um eine möglichst lückenlose Überwachung des Trinkwassers zu gewährleisten, sind die Probeentnahmestellen so verteilt, dass etwa 1/3 der Proben an den Wasserwerken und Bezugsübergabestellen, 1/3 der Proben in den Wasserhochbehältern und 1/3 der Proben an den Wasserzählern der Kunden genommen werden.

Die Untersuchungshäufigkeit richtet sich nach dem von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen und vom Gesundheitsamt genehmigten Probenahmeplan. Danach müssen jährlich 185 chemisch/physikalische und 336 mikrobiologische Pflichtuntersuchungen durchgeführt werden. Die tatsächliche Anzahl liegt aufgrund unserer proaktiven Systemverantwortung mit knapp 1000 Analysen jedoch deutlich höher. Deshalb ist gegenüber anderen Lebensmitteln unser Trinkwasser das am besten überwachte.

Die Bewertungsgrundlagen für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser sind die DIN 1988 und die DIN 12502 sowie die Vorgaben des Umweltbundesamtes. Die zur Bewertung erforderlichen Analyseparameter sind in den Referenzanalysen enthalten.

Der hygienische Betrieb einer Trinkwasserhausinstallation muss nach der VDI/DVGW-Richtlinie 6023 sichergestellt werden. Dabei sind bei Nichtnutzung der Hausinstallation von mehr als 3 Tagen entsprechende Maßnahmen wie z.B. Spülen oder Schließen der Hauptabsperreinrichtung vorzunehmen.